Familienrecht

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Fachanwalt für Familienrecht in Berlin

Für die ordnungsgemäße Wahrnehmung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten bedarf es der sachfündigen Kenntnis in der Materie des Familienrechts sowie entsprechender Erfahrungssätze. Denn familienrechtliche Verfahren unterscheiden sich insoweit von anderen Angelegenheiten, als dass es hier um höchstpersönliche Probleme und Konflikte geht. Der Gesetzgeber und die Judikatur sehen im Familienrecht häufig eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeiten vor. Um dennoch Ihre Interessen gewahrt zu wissen, ist es im Familienrecht von erheblicher Bedeutung, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt mit der entsprechenden Fachkenntnis und insbesondere der entsprechenden Erfahrung in diesem Gebiet beraten und vertreten lassen. Rechtsanwalt Özdemir betreut seit dem Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig familienrechtliche Mandate. Überdies hat er sich die hierfür erforderliche Fachkenntnis in einem entsprechenden familienrechtlichen Fachanwaltslehrgang sowie in regelmäßig stattfindenden Fortbildungen angeeignet. Insbesondere in Bezug auf familienrechtliche Verfahren mit internationalem Bezug zum türkischen Recht kann Rechtsanwalt Özdemir vertiefte Fachkenntnisse und einen weitreichenden Erfahrungsfundus vorweisen. Infolgedessen können Sie sich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung und Wahrung Ihrer Interessen in Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten bei einer Vertretung durch Rechtsanwalt Özdemir gewiss sein. Hierbei ist eine Betreuung auch in türkischer und englischer Sprache möglich.

Scheidung

Wir bieten eine vollumfängliche Betreuung im Rahmen Ihrer Trennungsangelegenheit an. Sie werden insoweit von uns während Ihres Scheidungsverfahrens vollumfänglich betreut. Ein häufiger Irrtum liegt darin, dass man mit Beendigung des Scheidungsverfahrens sämtliche Verhältnisse mit seinem ehemaligen Ehepartner geklärt hat. Denn bei einer Trennung ist insbesondere auch auf die sich mit der Scheidung ergebenden Folgeangelegenheiten zu achten. Hierbei sollten Sie sich möglichst vor der Einreichung eines Scheidungsantrags zumindest folgende Fragen stellen: Bei wem bleiben die Kinder und wie regele ich den Umgang mit den Kindern? Habe ich Ansprüche auf Unterhalt oder muss ich gar die Inanspruchnahme wegen Unterhalts befürchten? Was wird aus der Ehewohnung und den Haushaltsgegenständen? Was wird aus dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögen? Wie wirkt sich die Scheidung meiner Ehe auf meine Versorgung im Alter aus?

Elterliche Sorge und Umgang

Während einer streitigen Trennungsphase sind die gemeinsamen Kinder oft die Leittragenden der Konflikte zwischen den Eltern. Überdies treten häufig Unstimmigkeiten hinsichtlich der Erziehung und des Verbleibs der gemeinsamen Kinder auf, obwohl die Eltern bereits geschieden sind. Genauso häufig kommt es auch vor, dass es hinsichtlich der Angelegenheiten Ihres nicht ehelichen Kindes zu solchen Problemen kommt. Entscheidend ist letztendlich immer das Kindeswohl. Auch wenn Ihnen das Jugendamt und verschieden Beratungsstellen insoweit als eine erste Anlaufstelle zur Verfügung stehen, müssen Sie sich klarmachen, dass diese nicht Ihre Interessen als Eltern wahrnehmen. Einen wirklichen Interessenvertreter haben Sie auch in Angelegenheiten bezüglich Ihres Kindes nur in der Person eines Rechtsanwalts. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten, die mit Ihren Kindern zu tun haben. Unabhängig davon, ob Sie nunmehr die alleinige Betreuung Ihrer Kinder begehren, weil Sie der Auffassung sind, dass der andere Elternteil dies nicht kindgerecht gewährleisten kann, oder ob Sie keinen Kontakt mehr zu Ihren Kindern haben, weil der andere Elternteil dies unterbindet; bei uns werden Sie in jeder Kindschaftssache kompetent und fachkundig beraten und vertreten.

Kindes-, Ehegatten- und sonstiger Verwandtenunterhalt

Grundsätzlich hat ein leistungsfähiger Verwandter für seine bedürftigen Verwandten aufzukommen. Genauso ist es bei Eheleuten während der Trennung und unter Umständen auch nach der Scheidung. Das ist der Leitfaden des Gesetzgebers, wenn es um Unterhaltsansprüche geht. Es sollte mithin immer geprüft werden, ob nicht Unterhaltsansprüche gegen Ihren in Trennung lebenden oder ehemaligen Ehepartner oder sonstige Verwandte in Betracht kommen. Infolgedessen sollten Sie sich jedoch auch immer dann kompetent beraten lassen, wenn Sie wegen Unterhaltsansprüchen in Anspruch genommen werden. Denn Sie sind zum Unterhalt grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn Sie leistungsfähig sind. Ferner sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Kindesunterhalt speziell ist und infolgedessen außerordentlich behandelt wird. Der Gesetzgeber sieht insoweit vor, dass Schuldner von Kindesunterhalt unter Umständen auch pflichtig sind, obwohl sie lediglich geringes oder gar kein Einkommen haben. Lassen Sie sich in jedem Fall von uns hinsichtlich Ihrer Unterhaltsansprüche, aber auch wegen Ihrer Unterhaltsinanspruchnahme beraten.

Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Im Fall einer Trennung wird sehr häufig außer Acht gelassen, dass diese Ihr Vertragsverhältnis gegenüber dem Vermieter nicht ohne weiteres berührt. Sie sind mithin grundsätzlich auch weiterhin Mietpartei, obwohl Sie zum Beispiel aus der Ehewohnung ausgezogen sind. Genauso häufig wird nicht bedacht, dass der kindeserziehende Ehepartner von dem anderen Ehepartner die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann. Regelmäßig vernachlässigt wird auch das Schicksal der Haushaltsgegenstände. Lassen Sie sich von uns auch hinsichtlich dieser stiefmütterlich behandelten Themen kompetent beraten.

Vermögensauseinandersetzung und Güterrecht

Insbesondere wenn Sie oder Ihr Ehepartner, von dem Sie sich trennen, vermögend sind, sollten Sie Wert auf eine fachkundige anwaltliche Vertretung legen. Denn Ihre Scheidung wirkt sich grundsätzlich auch auf Ihr während der Ehe angeschafftes Vermögen aus. Selbstverständlich ist es auch möglich, solche Konsequenzen bereits vor der Ehe oder während dieser durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung zu regeln. Dieser muss zwar von einem Notar beurkundet werden; vergessen Sie jedoch nicht, dass ein Notar neutral sein muss und im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt kein Interessenvertreter ist. Geben Sie in jedem Fall Acht darauf, dass Sie von Ihrem Ehepartner in den vermögensrechtlichen Eheangelegenheiten nicht „über´s Ohr gehauen“ werden. Dies erreichen Sie am besten durch eine entsprechende, kompetente Beratung durch uns.

Altersvorsorge

Ihre Trennung und Scheidung hat auch Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge. Denn das deutsche Familienrecht weist insoweit eine Besonderheit durch die Regelung des Versorgungsausgleichs auf. Es ist insoweit vorgesehen, dass die während der Ehe erworbenen öffentlichen und privaten Rentenanwartschaften ausgeglichen werden. Unterschätzen Sie die Wichtigkeit dieses Punktes nicht. Schließlich geht es um Ihre Altersvorsorge. Wir freuen uns darauf, Sie auch in diesem komplexen Bereich des Familienrechts fachkundig zu beraten.

Familienrecht mit internationalen Bezügen (türkisches Recht)

Ihre Staatsangehörigkeit und der Ort Ihrer Heirat geben Ihnen zwar nicht vor, wo Sie sich scheiden lassen müssen. Jedoch haben sie erheblichen Einfluss auf das anzuwendende Recht bei einer Scheidung. Dies spielt insbesondere vor allem dann eine Rolle, wenn es um die Folgesachen bei der Scheidung geht. Wir bieten insoweit eine kompetente und auf die Bezüge zum türkischen Recht spezialisierte Beratung in Scheidungsangelegenheiten mit internationalem Bezug an. Machen Sie in jedem Fall Gebrauch von unserer entsprechenden Erfahrung in diesen Bereichen.

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