Strafrecht

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Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Die sachgerechte Verteidigung des Strafrechtsmandanten erfordert einen intensiven und persönlichen Einsatz des Verteidigers. Dazu ist neben der strafrechtlichen Kenntnis die persönliche Erfahrung des Verteidigers elementar. Rechtsanwalt Karasu betreut seit der Zeit als Referendar strafrechtliche Mandate. Außerdem hat er auf Grund seiner Vita Kenntnisse aus dem islamischen und türkischen Recht. Eine Betreuung ist in türkischer und kurdischer Sprache möglich.

Untersuchungshaft (U-Haft)

Der Beschuldigte kommt in U-Haft, wenn das Gericht davon ausgeht, dass sie den Täter gefunden haben und er ohne Festnahme wahrscheinlich fliehen werde. Bei dieser Art der Verhaftung müssen die Gerichte sofort und auf Grund der bisherigen Erkenntnisse entscheiden. Bis jetzt kennen sie nur die Version der Polizei. Jetzt müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten, damit er Ihre Version des Geschehens und die Beweise darlegt. Ohne Rechtsanwalt wird Ihnen dies nur schwer gelingen, daher haben Sie auch einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Der Pflichtverteidiger setzt sich dafür ein, dass Sie aus der U-Haft entlassen werden, zumindest eine Haftverschonung ausgesprochen wird. Dabei bestimmen Sie, wer der Pflichtverteidiger sein soll. Binnen zwei Wochen erfolgt die Haftprüfung. Spätestens zu diesem Termin sollte alles für Sie Entlastende vorgetragen werden.

Durchsuchung, Beschlagnahme

Bei Durchsuchung und Beschlagnahme versuchen die Beamten etwaige Beweismittel zu finden. Gegen diese Maßnahmen sollten Sie widersprechen, doch die Durchführung müssen Sie gestatten. Keinesfalls sollten Sie mit den Beamten Gespräche führen und sich zum Tatvorwurf äußern. In diesem Stadium sollten Sie einen Verteidiger anrufen, damit er mit den Beamten vor Ort die Formalien für Sie erledigt.

Pflichtverteidiger

Es gibt Umstände, in denen das Gesetz die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vorsieht. Eine Pflichtverteidigung ist unter besonderen Konstellationen möglich. Zu erwähnen ist insbesondere die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, die Verwirklichung eines Verbrechens vorgeworfen wird oder die Untersuchungshaft vollstreckt wird.

Ermittlungsverfahren (Vorladung Polizei)

In diesem Stadium ist man als Beschuldigter damit konfrontiert, sich gegenüber der Polizei zu äußern. Zumindest wird dieser Eindruck meistens so vermittelt. DAS MÜSSEN SIE NICHT! Auch wenn sie der Meinung sind, nichts Schlimmes verbrochen zu haben oder sich im Recht glauben, sollten sie sich vorher unbedingt Rat von einem Strafverteidiger holen.

Anklage

Wurde Ihnen eine Anklageschrift zugestellt, bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie eine Straftat begangen haben. Um das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen, müssen Sie sofort bei einem Strafverteidiger vorsprechen. Der hat nur kurze Zeit, um einer Eröffnung des Hauptverfahrens entgegen zu wirken. Hier kann versucht werden, dass Verfahren Ihren Wünschen entsprechend zu lenken.

Strafbefehl

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, gehen Staatsanwaltschaft und Gericht davon aus, dass sie eine Straftat begangen haben. Es wurde auch bereits über die Strafhöhe eine Entscheidung getroffen. Sie können nun gegen den gesamten Strafbefehl oder auch nur gegen die Strafhöhe vorgehen. Welches für Sie das Beste ist, kann nur der Strafverteidiger erkennen. Daher sollten Sie sofort nach Erhalt des Strafbefehls einen Verteidiger kontaktieren, da dieser nur zwei Wochen Zeit für einen Einspruch hat.

Jugendstrafrecht

Sollten Sie als Jugendlicher (bis 18 Jahre) oder Heranwachsender (18 – 21 Jahre) eine Straftat begangen haben oder Ihnen der Vorwurf einer Straftat gemacht werden, gelten für Sie die besonderen Regelungen des Jugendstrafrechts. Da für den Strafverteidiger im Jugendstrafrecht besonders gute Möglichkeiten des Eingriffs in das Verfahren bestehen, sollte unbedingt ein Verteidiger beauftragt werden. Dieser kann entscheidend sein, ob eine harte oder relativ milde Strafe ausgesprochen wird.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

Das Betäubungsmittelstrafrecht kennt eigene und deliktspezifische Regelungen. Die Betäubungsmitteldelikte haben zum Teil sehr hohe Strafrahmen, so dass eine sachgerechte Verteidigung hier besonders notwendig ist. Dies kann nur durch einen Verteidiger mit Erfahrung in diesen Gebieten gewährleistet werden. Besonders in diesem Zusammenhang zu beachten sind delikttypische Maßnahmen wie das Erreichen einer Einstellung, Strafmilderung bzw. Strafaufhebung auf Grund Aufklärungshilfe und die Verhängung einer Therapie statt einer Strafe.

Nebenklage

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann seine Rechte im Rahmen der Nebenklage durchsetzen. Er wird teil des strafrechtlichen Verfahren und hat damit die Möglichkeit das Verfahren zu beeinflussen. Die konkrete Ausgestaltung der Beeinflussung erfolgt u.a. durch Befragen von Zeugen, Stellen von Beweisanträgen, Abgabe von Erklärungen, Halten eines Plädoyers, Einlegung von Berufung und Revision. Das entscheidende recht des Nebenklägers ist wohl der Adhäsionsantrag. Dies ist das Verfolgen von zivilrechtlichen Ansprüchen (meist Schmerzensgeld) im Strafverfahren.

Rechtsmittel (Berufung und Revision)

Ist gegen Sie ein Strafurteil ergangen, besteht die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels in Form der Berufung oder der Revision. Zu beachten ist, dass hier die Frist von einer Woche mit Urteilsverkündung, d.h. meist mit dem Tage beginnt, an dem der Richter das Urteil im Gericht ausgesprochen hat. Um zu bestimmen, welches Rechtsmittel eingelegt werden soll, ist ein Strafverteidiger zu konsultieren.

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